0-9
- 360-Grad-Rundgänge
- Dies ist eine virtuelle Besichtigung von Objekten in der sich der Betrachter mit einem digitalen Ausgabegerät alle Bereiche der Immobilie anschauen kann, ohne selbst vor Ort zu sein.
A
- AfA
- Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzungen“ und wird umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet. Mittels AfA können teure Anschaffungen, wie zum Beispiel Immobilien, über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer abgesetzt werden.
- Akquise
- Dieser Begriff umschreibt alle Maßnahmen, die der Gewinnung von Neu-/Kunden oder Verkaufs- und Kaufaufträgen zugutekommen
- Alleinauftrag
- Ein Alleinauftrag, auch Makleralleinauftrag oder Maklerdienstvertrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und Auftraggeber vorsieht.
- Anlageimmobilie
- Eine Anlageimmobilie oder auch Renditeobjekt ist eine Immobilie, die als Geldanlage dient. Die Gewerbe- oder Wohnimmobilie wird nicht durch den Eigentümer selbst genutzt.
- Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist eine Darlehensform, bei der der Kreditnehmer regelmäßig gleichbleibende Raten (Annuitäten) an den Kreditgeber zurückzahlt. Diese Raten setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Zu Beginn ist der Zinsanteil höher und der Tilgungsanteil niedriger, im Laufe der Zeit verschiebt sich dieses Verhältnis zugunsten der Tilgung. Dadurch bleibt die Höhe der Gesamtrate konstant, während der Darlehensbetrag kontinuierlich sinkt
- Anschlussfinanzierung
- Anschlussfinanzierung ist eine Finanzierung, bei dem ein bestehendes Darlehen von einem neuen Darlehen zu neuen Konditionen abgelöst wird. Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung, wenn die Zinsbindung Ihrer Finanzierung ausgelaufen ist, aber noch eine Restschuld weiterfinanziert werden muss. Mit dem Anschlusskredit wird die ausstehende Restschuld beglichen.
B
- Ballungsgebiet
- So nennt man die Konzentrierung von Industrie und Bevölkerung auf engen Raum. Bspw. Großstädte mit angegliederter Industrie oder Mischgebieten.
- Baubeschreibung
- Eine Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung eines Gebäudes mit zusätzlicher Auflistung aller verbauten Materialien, Fabrikate und Preise. Ebenfalls werden alle Gegebenheiten der Umgebung aufgeführt. Diese Beschreibung ist Bestandteil eines Kaufvertrages.
- Bauherr
- Der Bauherr ist laut Baurecht rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich als Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
- Bauland
- Als Bauland oder Baufläche wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet, für den die für eine Bebauung erforderlichen rechtlichen und natürlichen Voraussetzungen gegeben sind.
- Bauzinsen
- Bauzinsen sind die Zinsen, die du für Darlehen oder Hypotheken zahlst, die speziell für den Bau oder Kauf von Immobilien aufgenommen werden.
- Besichtigungstermine
- Besichtigungstermine finden können in Form von Einzelbesichtigungen oder eine Massenbesichtigungen stattfinden, auch Open-House genannt, diese werden vor einem Kauf- oder Mietobjekt terminlich festgelegt. Hierbei haben alle Interessenten die Gelegenheit das Objekt ausgiebig zu betrachten, Besonderheiten festzustellen und ihren eigenen Eindruck zu gewinnen um eine Entscheidung treffen zu können.
- Bewirtschaftungskosten
- Dies sind alle Kosten, die für die laufende Nutzung einer Immobilie anfallen. Zum Beispiel: Strom-, Wasser- und Heizkosten.
- Bodenwert
- Der Bodenwert gibt den Wert eines Grundstücks im unbebauten Zustand an. Dieser Wert fließt in die Immobilienwertermittlung mit ein.
- Bonitätsprüfung
- Bei Privatpersonen gibt die Bonität oder Kreditwürdigkeit Auskunft über das Zahlungsverhalten einer Person. Bei einer Bonitätsprüfung wird geprüft, ob die Person verschuldet ist oder aufgenommene Schulden zuverlässig zurückzahlen kann.
C
- Coaching
- Coaching ist in der Immobilienwirtschaft ein gezieltes Instrument, um die berufliche Entwicklung zu fördern, das Fachwissen zu erweitern und den Erfolg in einem hart umkämpften Markt zu steigern. Durch individuelles Feedback und praxisnahe Lösungen können Immobilienprofis ihre Leistung und Effizienz deutlich verbessern.
- Courtage
- Die Courtage ist eine wichtige Vergütung für Maklerdienstleistungen und sichert deren Arbeit ab. Käufer,
D
- Darlehen
- Ein Darlehen oder Kredit wird zur Finanzierung größerer Anschaffungen beantragt. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, der das Leihen einer vereinbarten Geldsumme umfasst. Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise über mehrere Jahre.
- Door Knocking
- Eine Art der Neu-/Kunden-Akquise. Dies entspricht dem Hausbesuch eines Vertreters. – Siehe auch Klinkenputzen.
E
- Ehrehkodex
- Ein Kodex ist ein Regelwerk, das die Gesamtheit der in einer Gesellschaft oder in einem Netzwerk geltenden Regeln, die Ehre und das Verhalten gegenüber Mitmenschen betreffenden Normen, zusammenfasst.
G
- Grundbuch
- Ein vom zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse geführt werden. Darin sind auch Lage und Größe der Grundstücke gemäß Kataster sowie z.B. Hypothek oder Grundschuld vermerkt.
H
- Hausverwaltung
- Verwaltet Wohnhäuser (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekte. Ist für die Instandhaltung und Planung von Sanierungen und anderen Dingen zuständig.
I
- Immobiliendienstleistungs-unternehmen
- Unternehmen, die alle erdenklichen Dienstleistungen im Bezug zur Branche anbieten. Von Ankauf und Finanzierung bis hin zum Winterdienst.
K
- Kataster
- Als Kataster wird eine Liste bzw. Register bezeichnet, in welchem Angaben wie Sachverhalte oder räumliche Zuordnungen dem Grundstück betreffend vermerkt sind. Auch Liegenschaftskataster genannt. Darin sind alle Grundstücke einer geografisch begrenzten Fläche gesammelt.
- Katasteramt
- Katasteramt auch als Vermessungsamt bezeichnet. Die Behörde ist für die Vermessung von Land und Grundstücken zuständig.
- Kaufnebenkosten
- Das sind sämtliche Kosten die zum reinen Kaufpreis der Immobilie dazu kommen. Darunter fallen: Steuern, das Honorar für den Notar, Gebühren für die Umschreibung des Grundbuchs und die Grunderwerbsteuer.
- Kaufnebenkosten
- Das sind sämtliche Kosten die zum reinen Kaufpreis der Immobilie dazu kommen. Darunter fallen: Steuern, das Honorar für den Notar, Gebühren für die Umschreibung des Grundbuchs und die Grunderwerbsteuer.
- Kaufvertrag
- Diese Art von Vertrag hat das Ziel eines Eigentumswechsel von einer Sache oder einem Recht. In der Regel erfolgt dieser Wechsel im Ausgleich mit Geld. Bei einem Verkauf von Immobilien bedarf es zusätzlich noch einer notariellen Beurkundung.
L
- Leerstand
- Wird eine Immobilie nicht bewohnt, spricht man von einem Leerstand. Dafür können verschiedenste Gründe genannt werden. Ein Leerstand ist bei einem Mieter- oder Käuferwechsel sowie bei Sanierungsmaßnahmen häufig möglich.
- Liegenschaftskarte
- Diese Karte, auch Flurkarte, vermerkt alle Grundstücke (Flurstücke) in einem festgelegten Maßstab. Anhand dieser Karte können die Lage und Abgrenzungen von einzelnen Grundstücken und deren Inhaber zugeordnet werden. Diese Angaben fließen in den Grundbucheintrag mit ein.
M
- Makler
- Ein Makler ist für die Vermittlung von Verträgen oder Gelegenheiten zwischen zwei Parteien zuständig. Dieser ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ein selbständiger Kaufmann. Das Honorar eines Maklers wird Provision genannt.
- Marktwert
- Der Marktwert einer Immobilie beschreibt den Durchschnittswert dieser Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung am Markt. Es handelt sich also um den aktuellen Wert einer Immobilie. Man spricht alternativ auch von dem sogenannten Verkehrswert. Zur Ermittlung des Marktwertes eignen sich verschiedene Verfahren.
N
- Nießbrauchrecht
- Dies ist ein nicht vererbliches und unveräußerliches Recht, das die Nutzung einer Sache/eines Rechtes regelt. Z. B. lebenslanges Wohnrecht.
P
- Provision
- Eine Provision wird bei einem Verkauf einer Immobilie an den Makler als Honorar für seine Vermittlungstätigkeiten gezahlt. Sie wird auch als Maklercourtage bezeichnet und von Seiten des Verkäufers und Käufers an den Immobilienmakler gezahlt.
R
- Renovierung
- Bezeichnet die Instandhaltung von Bauwerken, welche den ursprünglichen Wert eines Objektes erhalten soll.
S
- Sanierung
- Bei einer Sanierung soll der Wert eines Bauwerkes verbessert werden. Hierbei werden alte Materialien durch neue meist höherwertigere Materialien ersetzt.
- Sondertilgung
- Sondertilgung ist eine Mögkicheit ein Immobiliendarlehen früher abzubezahlen. Neben den monatlich gleichbleibenden Raten, vereinbaren Sie mit der Bank eine Extra-Zahlung. Dadurch sind Sie je nach Höhe der Sondertilgung früher als gedacht schuldenfrei, und Sie sparen auch noch Geld in Form von Zinskosten.
T
- Tilgung
- Als Tilgung bezeichnet man die Rückzahlung eines Darlehens. Mit der richtigen Strategie bei einer Tilgung, können Sie Ihr Darlehen zügiger zurückzahlen und so nicht nur viel Geld einsparen, sondern auch die Laufzeit Ihrer Baufinanzierung erheblich verkürzen.
V
- Verkehrswert
- Gibt den aktuellen Wert einer Immobilie an.
W
- Wohnungseigentumsgesetz
- Dieses Gesetz enthält alle Bestimmungen zur Entstehung, Definition, Aufteilung und Verwaltung einer Immobilie.
Z
- Zielgruppe
- Eine Gruppe von Personen, die vergleichbare Merkmale in Bezug auf Interessen und Werte aufweisen.
- Zinshäuser
- Zinshäuser sind eine beliebte Anlageform in der Immobilienwirtschaft, insbesondere bei Investoren, die auf stabile und langfristige Einnahmequellen abzielen.